International
EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026
Die Europäische Kommission veröffentlichte ihren siebten jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Union.
Die Europäische Kommission hat ihren siebten jährlichen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit vorgelegt. Darin werden die Situation in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten sowie in den Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien analysiert.
Die aktuelle Auswertung belegt eine grundsätzlich positive Entwicklung, da in vielen Ländern kontinuierliche Fortschritte sowie bedeutende Reformen in den relevanten Bereichen erzielt wurden oder derzeit umgesetzt werden. Trotz einer uneinheitlichen Lage und bestehender Herausforderungen in einzelnen Staaten dienen der Bericht und die darin enthaltenen Empfehlungen dazu, Reformprozesse durch eine dauerhafte Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiter zu fördern.
Korruptionsbekämpfung in Österreich
Zur Korruptionsbekämpfung in Österreich hebt der Bericht die im Rahmen der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) abgeschlossenen Nationalen Aktionspläne (NAP) für 2023 bis 2025 hervor und betont die bereits aufgenommene Arbeit bei der Ausarbeitung der Aktionspläne 2026–2028. Darüber hinaus werden die wirksame Strafverfolgung und Korruptionsermittlungen von Korruptionsfällen auf hoher Ebene sowie die gut funktionierenden internetgestützten Meldekanäle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber hervorgehoben. Positiv erwähnt werden auch weiterhin die laufenden Schulungen des BAK, insbesondere jene im Bildungsbereich im Rahmen der Anti-Korruptionsevents für Schülerinnen und Schüler.
Auch der durch das BAK eingerichtete Integrity-Club, der den organisationsübergreifenden Wissensaustausch innerhalb des Integritätsbeauftragten-Netzwerks (IBN) gewährleistet, fand positive Erwähnung.
Empfehlungen für Österreich
Der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 wiederholt größtenteils die 2025 ausgesprochenen Empfehlungen über die Beteiligung der Justiz an den Ernennungsverfahren der Präsidentinnen und Präsidenten von Verwaltungsgerichten, das Voranbringen einer Reform zur Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, darüber, wirksame Vorschriften sowie Überwachungs- und Sanktionsmechanismen betreffend Vermögens- und Interessenserklärungen von Abgeordneten einzuführen, einen Legislativvorschlag zur Stärkung des Rahmens für Lobbytätigkeiten zu verabschieden und Maßnahmen hinsichtlich der fairen Verteilung staatlicher Werbung zu ergreifen sowie die ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung dieser zu gewährleisten.