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EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2022 den dritten Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Union veröffentlicht.

Der jährliche Bericht ist Teil des 2019 geschaffenen EU-Rechtsstaatlichkeitszyklus. Dieser hat die Förderung, Vorbeugung von Verletzungen und Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in der EU zum Ziel. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht, der 2020 erstmals erschienen ist, wird im intensiven Dialog mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und Interessensträgern erstellt. Untersucht werden die Unabhängigkeit der Justiz, der Rahmen zur Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und -pluralismus sowie Gewaltenteilung.

Korruptionsbekämpfung in Österreich
Zur Korruptionsbekämpfung in Österreich geht der Bericht auf die Nationale Anti-Korruptionsstrategie und die abgeschlossene Evaluierung des damit verbundenen Aktionsplans 2019/2020 ein. In diesem Zusammenhang findet auch das Integritätsbeauftragten-Netzwerk positiv Erwähnung. Außerdem wird auf die laufenden Verhandlungen an einer Reform der Anti-Korruptionsgesetzgebung hingewiesen, die auch die Bestechung politischer Kandidaten und Mandatskauf unter Strafe stellen soll.

Empfehlungen für Österreich
Der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 enthält erstmals auch Empfehlungen für die EU-Mitgliedsstaaten. Österreich werden u.a. die Fortsetzung der Reform zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die Beteiligung der Justiz an den Ernennungsverfahren von Richtern und Gerichtspräsidentinnen, der Abschluss der Reform der Parteienfinanzierung, die Schaffung wirksamer Vorschriften betreffend Offenlegung von Vermögenswerten und finanziellen Interessen der Abgeordneten im österreichischen Parlament, die Reform staatlicher Inseratenvergabe, sowie das Vorantreiben der Reform zur Aufhebung des Amtsgeheimnisses nahegelegt.

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Foto: ©  EU

Artikel Nr: 19825 vom Freitag, 22. Juli 2022, 13:58 Uhr
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