Aufgaben
Das BAK ist bundesweit zuständig für
- die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption,
- die Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie
- die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen.
Korruption ist ein komplexes Phänomen und erfordert daher in der Bekämpfung einen ganzheitlichen Ansatz. Entsprechend dem gesetzlichen Grundauftrag folgt das BAK einem 4-Säulen-Modell:
- Prävention - umfasst unter anderem die Analyse von Korruptionsphänomenen und die Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
- Edukation - durch Informationsvermittlung, Aufklärung und Bildung von Problembewusstsein.
- Repression - im Sinne von sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
- Kooperation - mit nationalen und internationalen Einrichtungen, die im Bereich Korruptionsprävention und –bekämpfung tätig sind, sowie Austausch von „best practices“.
Unter „Rechtliche Grundlagen“ finden Sie den exakten Zuständigkeitsbereich des BAK.
Folder - Sind Sie gegen Korruption geschützt? ( 5,6 MB)