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13. Anti-Korruptions-Tag: Vergabe- und Beschaffungswesen sowie Aktionsplan zur NAKS im Fokus

Am 14. und 15. Mai 2019 fand in St. Pölten der 13. Österreichische Anti-Korruptions-Tag des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung statt.

Rund 140 Expertinnen und Experten der Korruptionsbekämpfung, vor allem aus dem öffentlichen Bereich, aber auch aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft, fanden sich zu einem Austausch über die Themenkomplexe "Compliance im Vergabe- und Beschaffungswesen der öffentlichen Verwaltung" und "Aktionsplan zur Nationalen Anti-Korruptionsstrategie (NAKS): Praktische Umsetzung anhand ausgewählter Beispiele" ein.

Dr. Mathias Vogl, Leiter der Rechtssektion des BMI, stellte in seinen Begrüßungsworten eine Parallele zwischen den täterbezogenen Präventionsmaßnahmen der dritten Säule des neuen Gewaltschutzpakets und der ebenfalls wesentlichen Bedeutung der Korruptionsprävention her. Des Weiteren hob er die Gleichwertigkeit von Ermittlungstätigkeit (Repression) und vorbeugenden Maßnahmen (Prävention) bei der Verhinderung von Korruption hervor.

Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mittels Videobotschaft und verwies auf die große Bedeutung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die innerhalb der Europäischen Union und auch in Österreich enorme wirtschaftliche Relevanz haben. Darüber hinaus betonte die Staatssekretärin, dass ihr auch der zweite Teil des Anti-Korruptions-Tages, der sich der Umsetzung von Maßnahmen aus den Aktionsplänen zur Nationalen Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) widmete, ein großes Anliegen sei, weil sie bereits beim 12. Anti-Korruptions-Tag den "Startschuss" für die Erarbeitung der Aktionspläne eingeleitet habe.

Compliance im Vergabe- und Beschaffungswesen: von Interessenkonflikten zu freiem Wettbewerb

Der Nachmittagsblock des ersten Konferenztags beschäftigte sich mit Haftungs- und Präventionsaspekten im Vergabe- und Beschaffungsbereich. Dr. Thomas Ziniel, Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien und verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof, referierte im ersten Vortrag über die Sicherstellung von Wohlverhalten im Vergabeprozess unter dem Blickwinkel des Bundesvergabegesetzes 2018. Er unterstrich die rechtlichen und praktischen Wirkungen der neuen vergaberechtlichen Vorschriften, die weit über ein konkretes Vergabeverfahren hinausgingen, und führte dazu einige Neuerungen, u. a. zu Interessenkonflikten, zur vorherigen Markterkundung und zu den Ausscheidenstatbeständen sowie nachträglichen Vertragsänderungen ins Treffen.

Assoz. Prof. Dr. Severin Glaser von der Wirtschaftsuniversität Wien erörterte anhand zweier Fallbeispiele die mit Auftragsvergaben typischerweise verbundenen strafrechtsrelevanten Konstellationen. Nicht nur die Bereiche Untreue und Submissionsabsprachen, sondern auch Sonderfragen zu Korruptionsdelikten wurden besprochen.

Mit seinen Überlegungen zur Sicherstellung sauberer Beschaffungsvorgänge setzte der Präsident der Finanzprokuratur, Dr. Wolfgang Peschorn, fort. Ein Schwerpunkt seines Vortrages waren die verschiedenen Einflussmöglichkeiten vor, während und nach einem Vergabeprozess. Zudem gab er einen Überblick über die bestehenden gesetzlichen Regelungen, zu denen nicht nur die Maßnahmen des Bundesvergabegesetzes 2018 zählen, sondern auch verfassungs- und haushaltrechtliche Bestimmungen, das Dienst- und Disziplinarrecht sowie Bestimmungen des Strafgesetzbuchs.

Dr. René Wenk, Abteilungsleiter im Rechnungshof Österreich, erklärte die Aufgaben der externen Finanzkontrolle in Hinblick auf Korruptionsprävention im Vergabewesen. Neben einem Bericht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen, in dem bereits im Jahre 1999 wesentliche präventive Maßnahmen im Vergabebereich dargestellt wurden, thematisierte Dr. Wenk auch aktuelle internationale Bemühungen, wie die Ergebnisse des Kontaktausschusses der obersten Rechnungskontrollbehörden der Europäischen Union.

Kamingespräch: Digitalisierung als Chance, aber nicht Allheilmittel

Im atmosphärisch inszenierten Kamingespräch diskutierte ein hochkarätig besetztes Podium, dem seitens der Verwaltung Mag. Ursula Rosenbichler (BMöDS) und Dr. Daniel Weselka (BMBWF) und aus dem privatwirtschaftlichen Bereich Mag. Karin Mair (Deloitte Forensic) und DDr. Alexander Petsche (Baker McKenzie) angehörten, zum Thema "Ist Digitalisierung Problem oder Teil der Lösung für Korruptionsprävention?". Dabei gebe es Chancen und Risiken, so Karin Mair, die die oft großen Herausforderungen den Gestaltungsmöglichkeiten der Digitalisierung gegenüberstellte. Ursula Rosenbichler adressierte das Beharrungsvermögen von hergebrachten Strukturen und Prozessen, die auch solch disruptive Paradigmenwechsel überstünden. Alexander Petsche mahnte ein, die Korruptionsprävention den digitalen Gewohnheiten der Menschen anzupassen, wie es etwa mit der BAK-App geschehen sei. Daniel Weselka forderte ebenfalls stärkere Regulierungen zum Schutz des europäischen Sozialmodells und relativierte die Bedeutung des Themas für Kinder: Vor aller Digitalisierung sollten sie bis zum zehnten Lebensjahr hauptsächlich mit den weiterhin zentralen Kulturtechniken, also Lesen, Schreiben und Rechnen, zu einem selbstsicheren Verständnis der Welt angeleitet werden.

Nationale Anti-Korruptionsstrategie: Die Bemühungen der Ministerien und Zivilgesellschaft

Am zweiten Tag der Konferenz eröffnete Dr. Alexander Picker, Geschäftsführer des Austrian Chapter von Transparency International mit einem Appell für mehr Zivilcourage. Rein regulatorischer Compliance sei ethische Compliance vorzuziehen. Eine Vorstellung des größten Projekts von TI in Österreich, "Transparente Gemeinde", leitete über zum nächsten Vortrag. Dr. Johannes Schmid vom Österreichischen Städtebund beantwortete die Frage "Kann ein Interessenkonflikt ein Vergabeverfahren ruinieren?" mit einem klaren "Ja" und zeigte die Bemühungen des Städtebundes auf, dem entgegenzuwirken.

Die folgenden Vortragenden, Dr. Eleonore Dietersdorfer (BKA), Mag. Gregor Weber (BMöDS), Mag. Mirjam Steurer (BMASGK) und Mag. Gerhard Sieber (BMNT), berichteten über die in ihrem jeweiligen Bereich eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie. Ihre Bemühungen beinhalten etwa die Erstellung von ansprechenden Formularen für den Beschaffungsvorgang und die Vermittlung von Compliance durch digitale Medien, denn "gerade für junge Menschen ist das Medium wichtiger als die Inhalte", so Gregor Weber.

Dr. Christian Manquet (BMVRDJ) blickte auf die Anfänge der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie zurück und gab einen Überblick über die bisherigen und weiteren Schritte des daraus abgeleiteten Aktionsplans.
Diese Beiträge, die Podiumsdiskussion und die zahlreichen informellen Gespräche, die zwischen den versammelten Fachleuten im Rahmen der Konferenz stattfanden, machten den 13. Anti-Korruptions-Tag zu einem herausragenden Ereignis der österreichischen Bemühungen für eine integre Verwaltung und noch effektivere Prävention von Korruption.

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Foto: ©  BAK
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Artikel Nr: 16912 vom Mittwoch, 22. Mai 2019, 07:40 Uhr
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