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Das BAK bei der Implementation Review Group der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC)

Vom 1. bis 5. September 2025 fand im Vienna International Centre (VIC) die wiederaufgenommene 16. Sitzung der Implementation Review Group (IRG) des UN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC) statt. Parallel dazu tagte die Open-ended intergovernmental Working Group on Asset Recovery, die sich mit den weltweiten Fortschritten bei der Sicherung und Rückführung von durch Korruption erlangten Vermögenswerten befasst.

Die österreichische Delegation, bestehend aus dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA), nutzte die Konferenz zur aktiven Mitgestaltung der Diskussionen sowie für einen intensiven bilateralen Austausch. Das Zusammenspiel von fachlicher Expertise des BAK und diplomatischer Erfahrung des BMEIA ermöglichte es, gemeinsame Positionen klar zu vertreten und Partnerschaften zu vertiefen.

Besonderes Augenmerk lag auf der Zusammenarbeit mit Slowenien und Chile, mit denen im Vorfeld der anstehenden 11. Vertragsstaatenkonferenz (CoSP) der UNCAC enge Abstimmungen laufen. Diese Konferenz, die im Dezember 2025 in Doha, Katar, stattfinden wird, ist das zentrale Entscheidungsgremium der Konvention und bringt alle zwei Jahre die Unterzeichnerstaaten zusammen, um über künftige Schwerpunkte und Maßnahmen im weltweiten Kampf gegen Korruption zu beraten.

Gruppenfoto Delegation.
Photo: ©  BAK

Articl Nr: 28454 from Montag, 8. September 2025, 14:44
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