Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) 

Die „Nationale Anti-Korruptionsstrategie“ (Beschluss im Ministerrat am 31. Jänner 2018) bildet den Rahmen für alle Maßnahmen, die zur Prävention und Bekämpfung von Korruption gesetzt werden. Sie wurde unter Federführung des Innenministeriums, im Besonderen des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) und eines Strategieteams aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts (BKA), des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) sowie des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) im Oktober 2023 adaptiert.

Im Zentrum der Strategie stehen das Bekenntnis zu Integrität, der Wille zur nationalen und internationalen Kooperation sowie die Förderung von Transparenz, vor allem in der öffentlichen Verwaltung, sowie die Bewusstseinsbildung im öffentlichen und privaten Sektor.

Die Strategie umfasst die Integritätsförderung und Korruptionsprävention in allen Sektoren, von der öffentlichen Verwaltung bis hin zu Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Gliederung des Aktionsplans in die Teile „Prävention“ (BAK) und „Strafverfolgung“ (BMJ) entspricht den Vorgaben der NAKS.

Die sechs strategischen Schwerpunkte im Bereich der Prävention sind:

  • Forcierung on Korruptionspräventionsmaßnahmen;
  • Compliance Management-Systeme;
  • Reduktion struktureller Korruptionsrisiken;
  • Integritätsmanagement;
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit;
  • Bewusstseinsbildung und Schulung spezieller Zielgruppen.

Der Bereich der Strafverfolgung (Bekämpfung von Korruption) fußt auf folgenden Grundprinzipien:

  • Rechtsstaatlichkeit und effektive Strafverfolgung;
  • Effektive Behördenstrukur und ausreichende Ressourcen;
  • Kooperation und Koordination;
  • Umsetzung internationaler und europäischer rechtlicher Vorgaben.

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Nationaler Aktionsplan (NAP)

Die Zielsetzungen und Maßnahmen zur NAKS sind in zwei Nationalen Aktionsplänen – NAP – abgebildet.

Das ist zum einen ein NAP des Bundes bzw. des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien und zum anderen ein NAP von Organisationen und Behörden mit freiwilliger Beteiligung im Sinn einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Beteiligten aus dem öffentlichen und privaten Sektor und der Zivilgesellschaft. 

Der NAP definiert folgende Präventionsmaßnahmen – analog zur NAKS – denen konkrete Erfolgsindikatoren zugewiesen sind:

  • Integritätsmanagement – Förderung integres Verhalten
  • Compliance Management Systeme – öffentliche Verwaltung
  • Reduktion struktureller Korruptionsrisiken
  • Forcierung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention
  • Sensibilisierung – Öffentlichkeit
  • Bewusstseinsbildung – Schulung spezieller Zielgruppen
  • Umsetzung des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 in der Strafverfolgung

Ministerratsbeschluss 2023 und aktuelle Aktionspläne

Nach einer Evaluierung beschloss der Ministerrat am 11. Oktober 2023 eine angepasste NAKS sowie den NAP des Bundes für die Periode 2023 bis 2025. Teil dieses NAP sind auch Zielsetzungen und Maßnahmen zu Empfehlungen der Group of States against Corruption (GRECO), die im Zuge der fünften Evaluierungsrunde gegeben wurden. Der aktuelle NAP der Organisationen und Behörden mit freiwilliger Beteiligung liegt ebenfalls mit 2023 vor.

Wesentliche Änderungen in der 2023 beschlossenen Fassung waren:

  • NAKS-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in allen Bundesministerien;
  • Die Verlängerung der Periode der NAP von zwei auf drei Jahre;
  • Messbare Erfolgsindikatoren für die Zielsetzungen und Maßnahmen der NAP.

Ein Evaluierungsbericht ist für Mitte 2025 geplant.