Aufgaben
Prävention und Edukation
Korruptionsprävention im BAK
Das BAK hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen der Analyse von Korruptionsphänomenen Erkenntnisse über deren Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung zu erstellen und diese in geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Dem Bundesamt obliegt dabei die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeiten des Einzelnen, insbesondere von Gebietskörperschaften, sich über Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung Kenntnis zu verschaffen und ein entsprechendes Bewusstsein zu bilden.
Nach dem Verständnis des BAK umfasst Korruptionsprävention alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Korruption zu verhindern. Das BAK bedient sich eines umfassenden, evidenzbasierten und auf nachhaltige Wirkung ausgerichteten Instrumentariums an entsprechenden Maßnahmen.
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Informationen und Empfehlungen für Verwaltung und Exekutive ( 219,8 KB)