Aufgaben

Internationale Zusammenarbeit

UNCAC – UN-Konvention gegen Korruption

Die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) trat am 14. Dezember 2005 in Kraft und wurde von Österreich am 11. Jänner 2006 ratifiziert. Zur Umsetzung der Konvention sowie zum Informations- und Erfahrungsaustausch tagen verschiedene Gremien: die UNCAC-Arbeitsgruppen, die Implementation Review Group (IRG) und die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the States Parties, COSP). Die Sitzungen der IRG und der Arbeitsgruppen finden jährlich am Sitz von UNODC in Wien statt, jene der COSP alle zwei Jahre auf Einladung der Regierung eines UNCAC-Vertragsstaates.

2009 wurde die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe "Working Group on Prevention" eingerichtet. Seither hielt die Arbeitsgruppe Prävention jedes Jahr ein Treffen ab, bei dem ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationen und Erfahrungen austauschen, von den Vertragsstaaten ergriffene Maßnahmen vorstellen, spezifische inhaltliche Themen erörtern und Beschlüsse zur Korruptionsprävention umsetzen. Die Arbeitsgruppe tagt jährlich in Wien.

Der Stand der Umsetzung der Konvention in den Vertragsstaaten wird im Rahmen von “Peer Reviews” überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden in Berichten zusammengefasst; dabei werden Empfehlungen abgegeben, wodurch der Umsetzungsprozess unterstützt wird.

Im Rahmen des zweiten UNCAC-Überprüfungszyklus wird Österreich von Deutschland und Vietnam überprüft und die Umsetzung der UNCAC-Kapitel II (Prävention) und V (Vermögensrückführung) bewertet. In einem virtuellen Länderbesuch vor Ort werden sich Expertinnen und Experten der beiden überprüfenden Staaten sowie der UNODC ein Bild über die Umsetzung der genannten UNCAC-Kapitel machen. Dabei stehen sie in direktem Dialog mit den zuständigen österreichischen Stellen.

Die Ergebnisse der Evaluierung Österreichs werden voraussichtlich gegen Ende 2022 vorliegen.