Aufgaben

Internationale Zusammenarbeit

Das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-Gesetz ), das mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist, beschreibt Funktion und Aufgaben des BAK im Kontext der internationalen Zusammenarbeit.
Demzufolge ist das Bundesamt für die Zusammenarbeit bei Ermittlungen im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperation und Amtshilfe in den im Abs. 1 genannten Fällen zuständig. Darüber hinaus ist das Bundesamt für die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Allgemeinen, insbesondere den Austausch von Erfahrungen auf diesem Gebiet, zuständig.
Das BAK ist in zahlreichen internationalen Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, wie Gremien im Zusammenhang mit der

vertreten.

Die direkte Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden erfolgt - basierend auf Polizeikooperationsabkommen, bi- und multilateralen sowie europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen - in Form von Arbeitsbesuchen, Studienbesuchen oder Hospitationen. Der Abschluss von bilateralen Vereinbarungen, zum Beispiel Memoranda of Understanding, ermöglicht den Austausch von Informationen und die Förderung der Kooperation in verschiedenen Bereichen der Korruptionsprävention und -bekämpfung.