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.BAK - Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung |
| Das BAK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres. Es ist de lege organisatorisch außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angesiedelt und bundesweit zuständig für |
• die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, • die enge Zusammenarbeit mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) sowie • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen.
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| Korruption ist ein komplexes Phänomen und erfordert daher in der Bekämpfung einen ganzheitlichen Ansatz. Entsprechend dem gesetzlichen Grundauftrag folgt das BAK einem 4-Säulen-Modell: |
• Prävention - umfasst unter anderem die Analyse von Korruptionsphänomenen und die Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen. • Edukation - durch Informationsvermittlung, Aufklärung und Bildung von Problembewusstsein. • Repression - im Sinne von sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungen. • Kooperation - mit nationalen und internationalen Einrichtungen, die im Bereich Korruptionsprävention und –bekämpfung tätig sind, sowie Austausch von „best practices“.
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BM.I, Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1- 53126-0
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