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Korruptionsprävention im BAK
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Das BAK hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen der Analyse von Korruptionsphänomenen Erkenntnisse über deren Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung zu erstellen und diese in geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
Das BAK strebt die Entwicklung eines umfassenden, evidenzbasierten und auf nachhaltige Wirkung ausgerichteten Instrumentariums an ausgewählten Korruptionspräventionsmaßnahmen an.
Nach dem Verständnis des BAK umfasst Korruptionsprävention alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Korruption zu verhindern. Zuständig für diese Aufgaben ist die Abteilung IV/BAK/2 - Prävention, Edukation, Basis- und Grundlagenarbeit.
Aufgabenbereiche der Abteilung 2:
Prävention
• Durchführung von Analysen • Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen • Übertragung der empirischen und theoretischen Erkenntnisse in die Praxis
Edukation
• Angebot von Lehrgängen, Seminaren und Vorträgen zum Thema Korruption und Amtsmissbrauch • Organisation von nationalen Tagungen und Veranstaltungen (Österreichischer Anti-Korruptionstag)
Statistik & Analyse
• Erfassung und Verarbeitung relevanter Daten über BAK-Ermittlungsfälle
Grundlagenarbeit und Koordination
• Ursachenforschung • Kooperation und Vernetzung mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und Anti-Korruptions-Akteuren • Planung, Durchführung und/oder Betrauung von Forschungsprojekten
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BM.I, Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1- 53126-0
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