Aufgaben

Das BAK ist bundesweit zuständig für

  • die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption,
  • die Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA),
  • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen,
  • Ermittlungen bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI und
  • kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch.

Korruption ist ein komplexes Phänomen und erfordert daher in der Bekämpfung einen ganzheitlichen Ansatz. Entsprechend dem gesetzlichen Grundauftrag folgt das BAK einem 4-Säulen-Modell:

  • Prävention - umfasst unter anderem die Analyse von Korruptionsphänomenen und die Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
  • Edukation - durch Informationsvermittlung, Aufklärung und Bildung von Problembewusstsein.
  • Repression - im Sinne von sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
  • Kooperation - mit nationalen und internationalen Einrichtungen, die im Bereich Korruptionsprävention und –bekämpfung tätig sind, sowie Austausch von „best practices“.

Unter „Rechtliche Grundlagen“ finden Sie den exakten Zuständigkeitsbereich des BAK.

Folder - Sind Sie gegen Korruption geschützt? (5,6 MB)